Unsere AGB´S

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hotel und Landhaus Kastanie

Specksaalredder 14

22397 Hamburg

§1 Anwendungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen, die ( im Folgenden “ Hotel und Landhaus Kastanie“) gegenüber dem Gast, und sonstigen Vertragspartnern (im Folgenden Vertragspartner) erbringt. Die Leistungen bestehen insbesondere in der Endgeltlichen Nutzungsüberlassung von Hotelzimmern sowie für alle damit zusammenhängenden Leistungen und Lieferungen des „Hotel und Landhaus Kastanie“.

2. Diese AGB beziehen sich auf alle Vertragsarten wie z.B. Hotelaufnahme-, Pauschalreise-,Kontingent- oder Veranstaltungsverträge, die mit dem "Hotel und Landhaus Kastanie" abgeschlossen werden. Die AGB gelten auch für künftige Geschäfte mit dem Vertragspartner.

3. AGB des Vertragspartner finden keine Anwendungen, auch wenn das "Hotel und Landhaus Kastanie" diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf seine AGB werden hiermit widersprochen.

§2 Vertragsanschluss

1. Der jeweilige Vertrag kommt grundsätzlich nach mündlichem oder schriftlichem Antrag des Vertragspartners und durch die Annahme des“Hotel und Landhaus Kastanie“ zustande. Dem“Hotel und Landhaus Kastanie“ steht es frei, den Antrag schriftlich, mündlich, in Textform ( Email, Fax ) oder schlüssig, durch Leistungserbringung, anzunehmen.

2. Schließt der Vertragspartner einen sog. Kontingentvertrag ab, haftet der Vertragspartner für sämtliche Schäden, die der Endnutzer schuldhaft verursacht.

3. Die Unter- und Weitervermietung oder die unentgeltliche Nutzung der überlassenen Zimmer durch Dritte sowie die Nutzung zu anderen als Beherberungszwecken ist nur gestattet, wenn das “Hotel und Landhaus Kastanie“ dies ausdrücklich gestattet. Das “ Hotel und Landhaus Kastanie“kann hier nach eigenem Ermessen auf Anfrage eine schriftliche Ausnahme erteilen.

§3 Zimmernutzung, Zimmerübergabe, Abreise

1. Die zur Verfügungstellung der Zimmer erfolgt ausschließlich zu Beherbergungszwecken.

2. Der Vertragspartner haftet dem “Hotel und Landhaus Kastanie“ für sämtliche Schäden, die durch ihn oder durch Dritte, die auf dessen Veranlassung die Leistungen des “Hotel und Landhaus Kastanie“ erhalten, verursacht haben.

3. Der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf Nutzung bestimmter Zimmer. Sollten Zimmer im Hause nicht verfügbar Sen, wird das “Hotel und Landhaus Kastanie“ den Vertragspartner unverzüglich hierüber informieren und gleichwertigen Ersatz in einem räumlich nahe gelegenen Hotel gleicher Kategorie anbieten. Lehnt der Vertragspartner ab, so hat das “Hotelund Landhaus Kastanie“ erbrachte Leistungen unverzüglich zu erstatten4.

4.Gebuchte Zimmer stehen dem Vertragspartner am Anreisetag ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, hat das "Hotel und Landhaus Kastanie" das Recht, gebuchte Zimmer nach 19.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Vertragspartner hieraus Rechte oder Ansprüche herleiten kann.


5. Die Zimmer müssen am Abreisetag spätestens um 11.00 Uhr geräumt sein. Danach kanndas "Hotel und Landhaus Kastanie" über den dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 17.00 Uhr den Tageszimmerpreis in Rechnung stellen, ab 17.00 Uhr 100% des vollen Logispreises (Listenpreis)

§ 4 Bereitstellung der Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnung und Abtretung

1. Die Preise der jeweiligen Leistungen bestimmen sich nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste des "Hotel und LandhausKastanie". Sämtliche Preise verstehen sich inklusive der z. Zt. geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. In den Preisen sind öffentliche Abgaben wie z.B. Kurtaxen, Kulturförderabgaben (sog. "Bettensteuer") u.ä. nicht enthalten. Die genannten Abgaben werden ihm gesondert in Rechnung gestellt. Erhöhungen der Umsatzsteuer gehen zu Lasten des Vertragspartners. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und erster Vertragsleistung 120 Tage, so hat das "Hotel und Landhaus Kastanie" das Recht, Preiserhöhungen bis maximal 15% vorzunehmen. Nachträgliche Änderungen der Leistungen können zu Veränderungen der Preise führen. "Hotel und Landhaus Kastanie" ist berechtigt, bei Vertragsabschluss vom Vertragspartner eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zu 100% der gesamten Zahlungsverpflichtung des Vertragspartners zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag festgehalten werden.

2. Hat der Vertragspartner innerhalb eines Zeitraums gebucht, zu dem eine Messe, eine Großveranstaltung oder ein sonstiges Ereignis stattfindet und wird nach Vertragsabschluss aus Gründen, die das "Hotel und Landhaus Kastanie" nicht zu vertreten hat, ein derartiges Ereignis zeitlich verschoben, gilt dieser Vertrag für den neuen Zeitraum, wenn das "Hotel und Landhaus Kastanie" die Erfüllung der vereinbarten Leistungen zu diesem Zeitpunkt möglich ist. Ob das "Hotel und Landhaus Kastanie" seine Leistungspflicht erfüllen kann, teilt er dem Vertragspartner innerhalb einer angemessenen Frist mit. Ist die Leistung nicht möglich, insbesondere wenn die gebuchten Zimmer für den neuen Zeitraum schon an Dritte vermietet sind, können die Parteien ohne Angaben von Gründen von dem Vertrag zurücktreten. Die Geltendmachung von Ansprüchen gegen die jeweils andere Partei ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für schon gewährleistete Leistungen. Diese sind zurückzuerstatten bzw. zu vergüten.

3. Der Zahlungsanspruch des "Hotel und Landhaus Kastanie" ist unverzüglich nach Zugang der jeweiligen Rechnung ohne Abzug fällig. Eine Rechnung gilt spätestens 3 Tage nach Versendung als beim Rechnungsempfänger zugegangen, sofern kein früherer Zugang nachgewiesen werden kann.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regeln.

4. Die Erstellung einer Gesamtrechnung entbindet nicht von der fristgerechten Zahlung der Einzelrechnungen. Ein Zahlungsverzug auch nur einer Einzelrechnung berechtigt das "Hotel und Landhaus Kastanie", alle weiteren und zukünftigen Leistungen zurückzuhalten und die Erfüllung der Leistungen von einer Sicherheitsleistung in Höhe von 100% der noch ausstehenden Zahlung abhängig zu machen.

5. Für jede Mahnung wird eine Mahngebühr in Höhe von 10,00 € geschuldet. Rechnungen sind grundsätzlich sofort bar oder mit Kreditkarte zu zahlen. Das "Hotel und Landhaus Kastanie" ist berechtigt, Devisen, Schecks und Kreditkarten zurückzuweisen. Gutscheine (Voucher) von Reiseveranstaltern werden nicht akzeptiert.


§ 5 Leistungsstornierung / Leistungsreduzierung

1. Reservierungen des Vertragspartners sind für beide Vertragspartner verbindlich. Bei einer Stornierung bzw. Reduzierung durch den Vertragspartner hat dieser folgenden Schadensersatz zu leisten:

a) Kein Schadensersatz, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung

bis zu einem vereinbarten Zeitpunkt vereinbart wurde

bei kurzfristigen Reservierungen (ab 3 Tagen vor geplanter Anreise)

bei gesonderten Stornierungsvereinbarungen mit "Stammkunden"

14 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums dem "Hotel und Landhaus Kastanie" zugeht

b) Schadensersatz i.H. von 50% des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung zwischen 3 und 14 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums dem "Hotel und Landhaus Kastanie" zugeht.

2. Der Vertragspartner ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass der Schaden des "Hotel und Landhaus Kastanie" nicht gegeben oder geringer ist.

3. Sofern das "Hotel und Landhaus Kastanie" die stornierte Leistung im vereinbarten Zeitraum anderweitig gegenüber Dritten erbringen kann, reduziert sich der Schadensersatz des Vertragspartners um den Betrag, den diese Dritten für die stornierte Leistungen zahlen, maximal jedoch bis zum Entfallen des gesamten Schadensersatz.

4. Das "Hotel und Landhaus Kastanie" ist nach den gesetzlichen Regelungen zum Rücktritt vom Vertrag (§ 323 BGB) bzw. zur Kündigung des Vertrages (§314) berechtigt, wenn

a) der Vertragspartner eine fällige Leistung nicht erbringt

b) die Erfüllung des Vertrages wegen höherer Gewalt, Streik oder anderer vom "Hotel und Landhaus Kastanie" nicht zu vertretende Umstände unmöglich macht

c) der Vertragspartner irreführende oder falsche Angaben über wesentliche Daten macht

d) der Vertragspartner den Namen "Hotel und Landhaus Kastanie" mit werbenden Maßnahmen ohne vorherige schriftliche Zustimmung gebraucht

e) vertragsgegenständliche Räume ganz oder teilweise ohne schriftliche Zustimmung des "Hotel und Landhaus Kastanie" untervermietet werden

f) das "Hotel und Landhaus Kastanie" begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des "Hotel und Landhaus Kastanie" in der Öffentlichkeit gefährden kann.

5. Das "Hotel und Landhaus Kastanie" hat den Vertragspartner von der Ausübung des Rücktritts / der Kündigung unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach bekannt werden des Grundes schriftlich in Kenntnis zu setzen. Die Vertragsaufhebung durch das "Hotel und Landhaus Kastanie" begründet keine Ansprüche des Vertragspartners auf Schadensersatz oder sonstige Ausgleichsleistungen. Ein Anspruch des "Hotel und Landhaus Kastanie" auf Ersatz eines ihm entstandenen Schadens und der von ihm getätigten Aufwendungen bleibt im Falle der berechtigten Vertragsbeendigung unberührt.


§ 6 Erfüllungs- und Zahlungsort, Gerichtsstand, Nebenabreden, Teilunwirksamkeit

1. Erfüllungs- und Zahlungsort ist für beide Seiten der Sitz des "Hotel und Landhaus Kastanie"

2. Es gilt deutsches Recht

3. Mit Ausnahme für private Endverbraucher, wird Hamburg (Amtsgericht) als Gerichtsstand für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund des jeweiligen Vertrages ergeben, vereinbart.

Hamburg, im Februar 2021



































































































































Hotel & Landhaus Kastanie

Familie Bernd Kröger


Specksaalredder 14

22397 Hamburg

Tel. : +49 40 607 69 00

kastanie@hamburg.de

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